Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen

EVB-IT und BVB

Mit den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) und den zwei noch geltenden Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten (BVB) wird nahezu das gesamte Anwendungsspektrum der IT-Beschaffung der öffentlichen Hand abgedeckt.

Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der „Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Seit 1998 entwickelt eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat neue Vertragstypen, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT), und passt diese laufend an die sich ändernden technischen und rechtlichen Anforderungen an. Aktuell ist der „Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik“ hierfür zuständig. Im Zuge dessen wurden auch die BVB weitestgehend abgelöst.

Die EVB-IT werden, wie auch bereits die BVB, mit den Interessenverbänden der IT-Wirtschaft (gegenwärtig dem Bitkom) verhandelt und einvernehmlich veröffentlicht.

Die EVB-IT und die BVB ergänzen die VOL/B. Ihre Anwendung ist für Bundesbehörden gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO verbindlich. Auch die Länder sehen zum großen Teil identische oder ähnliche Anwendungsverpflichtungen vor.

Aktuell sind folgende Dokumente anzuwenden:

Basisverträge und Systemverträge

 Basisverträge

Systemverträge

 

 

Noch geltende Besondere Vertragsbedingungen