
Mit Bekanntmachung vom 18. Juni 2010 hat das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein die VOL/A 2009 für verbindlich erklärt (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein 2010 vom 29. Juli 2010, Seite 503).
Damit ist die VOL/A 2009 Abschnitt 1 ab dem 30. Juli 2010 anzuwenden. Für den Abschnitt 2 mit den EU-Bestimmungen war bereits seit Inkrafttreten der Vergabeverordnung des Bundes im Juni 2010 Anwendungspflicht gegeben.
Da jedoch in der schleswig-holsteinischen Vergabeverordnung bereits Transparenzpflichten bis zum 31.12.2010 geregelt sind (§ 8 a Absatz 2 der SHVgVO, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.06.2010, GVOBl. vom 29.07.2010, Seite 502), findet der § 19 Abs. 2 und 3 VOL/A mit seinen Informationspflichten bis zum 31.12.2010 noch keine Anwendung.
§ 12 Abs. 1 Satz 2 VOL/A soll unbefristet nicht angewendet werden. Damit entfällt die Verpflichtung, Bekanntmachungen in Internetportalen so zu verknüpfen, dass sie zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können.
Der Vordruck EV 22 geht auf die Rechtssituation in Schleswig-Holstein ein. In anderen Bundesländern kann ggf. § 19 VOL/A uneingeschränkt gelten. Die Internetinformation ist dann entsprechend abzuändern und die Vorhaltefrist auf drei Monate zu verkürzen.
Das VOL-Handbuch steht ab sofort umfassend überarbeitet für die Abonnenten zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
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