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Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) (KBSt-Empfehlung Nr. 1/2000)

Im Auftrag des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA-ADV) hat eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministers des Inneren mit den zuständigen Wirtschaftsverbänden abgestimmte neue Vertragstypen (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT) entwickelt, die die bisherigen Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung und den Betrieb von DV-Leistungen (BVB) ablösen werden und zum Teil bereits abgelöst haben.

Die EVB-IT sehen verschiedene Vertragstypen vor, die jeweils aus einem Vertragsformular und aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen.

Bisher liegen folgende veröffentlichte EVB-IT-Vertragstypen vor:

  • EVB-IT-Kauf
  • EVB-IT-Dienstleistung
  • EVB-IT-Überlassung Typ A
  • EVB-IT-Überlassung Typ B
  • EVB-IT-Instandhaltung
  • EVB-IT Pflege S
  • EVB-IT System


Noch nicht fertig gestellt und veröffentlicht sind nachstehend aufgeführte EVB-IT-Vertragstypen:

  • Planung
  • Realisierung
  • Miete
  • Leasing
  • Outsourcing


Mit der Fortschreibung der EVB-IT ist die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) befasst (siehe http://www.kbst.bund.de/). Dort sind alle Verträge mit Erläuterungen und Anwendungshinweisen zu finden.

Das gesamte Anwendungsspektrum der BVB wird durch die bisher vorliegenden sieben EVB-IT-Vertragstypen nicht vollständig abgedeckt. Wird eine Beschaffung nicht vom Anwendungsbereich eines veröffentlichten EVB-IT-Vertrages erfasst, sind bis zur Veröffentlichung und Einführung des betreffenden EVB-IT-Vertragstyps Verträge auf der Grundlage der vorhandenen BVB abzuschließen.

Zur Entscheidungshilfe im konkreten Fall wird auf die Erläuterungen Nr. 4 zu § 8 u. 8a VOL/A in Teil II über die Anwendungsbereiche der zurzeit vorliegenden EVB-IT-Vertragstypen hingewiesen.

Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung und den Betrieb von DV-Leistungen (BVB)

Die Vertragsbedingungen der speziellen BVB-Vertragstypen

  • Kauf
  • Miete
  • Wartung
  • Überlassung
  • Pflege
  • Erstellung
  • Planung

sind zum Teil bereits durch die veröffentlichten neuen EVB-IT Vertragsmuster abgelöst worden. Konkret sind bisher die BVB Wartung durch die EVB-IT Instandhaltung, die BVB Überlassung durch die EVB-IT Überlassung Typ A und Typ B, die BVB Kauf durch die EVB-IT Kauf, die BVB Pflege durch die EVB-IT Pflege S sowie die BVB Erstellung durch die EVB-IT System ersetzt worden. Alle weiteren BVB gelten bis zu ihrer Ablösung durch die jeweiligen neuen EVB-IT fort.

Die Beschaffer von IT-Leistungen der öffentlichen Hand können beim Einkauf kompletter IT-Systeme (Hardware, Software, Integrations- und Anpassungsleistungen, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft aus einer Hand) nunmehr auf eigene Einkaufsbedingungen zurückgreifen - den EVB-IT Systemvertrag. Der neue EVB-IT Systemvertrag unterliegt einheitlich dem Werkvertragsrecht und statuiert erstmals eine Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Funktionsfähigkeit des IT-Systems insgesamt. Der neue EVB-IT Systemvertrag ersetzt gleichzeitig den bisherigen BVB-Erstellungsvertrag.

 
Kontakt

Kreisverwaltung Pinneberg
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
  
telefon  04121/ 4502-1020
fax  04121/ 4502-91020
mail  l.huenken@kreis-pinneberg.de

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